Immobilien können nur dann verkauft werden, wenn Verkäufer und Käufer einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterzeichnen. Lesen Sie dazu gerne auch unseren Beitrag: Kaufvertrag-Grundbuch-Notar. Vor der Unterzeichnung sollten Sie sich Zeit nehmen, den Vertragsentwurf gründlich zu überprüfen und mögliche Fragen mit Notar und Verkäufer klären.
Der Kaufvertrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Eigentümer
- eingetragene Grundschulden
- ggf. Pfandrechte Dritter
- Angaben zur Immobilie (Adresse, Wohnungsnummer, Lage im Haus, etc.)
- ggf. Innenausstattung (z.B. Küche)
- Kaufpreis und Fälligkeitsdatum
- Übergabezeitpunkt
Laden Sie hier unsere Kaufvertrags-Checkliste herunter:
Checkliste-Wohnungskaufvertrag
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